AGB und Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit Segeln-LagoMaggiore geschlossenen Reisevertrages. Ihr Einverständnis mit der Einbeziehung dieser Bedingungen in den Reisevertrag bestätigen Sie mit Ihrer Reiseanmeldung. 

1. Vertragsschluss

Die Angebote auf unserer Website bzw. in unseren Prospekten sind freibleibend. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages auf Grundlage unserer Leistungsbeschreibungen und Preisangaben, zu einem Segeltörn an Bord der von der Fa. Segeln-LagoMaggiore gecharterten oder vermittelten Yacht oder einer jeweils gleichwertigen Yacht als verbindlich an. Die Buchung ist grundsätzlich nur in Textform per eMail, Brief oder online über die Homepage möglich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch uns zustande. Die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, erfolgt durch Übersendung der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung. Bitte prüfen Sie die erhaltene Buchungsbestätigung. Für den Fall, dass der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung abweicht und wir Sie auf diese Änderungen hinweisen, kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb einer Frist von 7 Tagen die Annahme erklären. Die Annahme kann auch durch Zahlung des Reisepreises erklärt werden. Die zur Verfügung stehende Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns zur Abwicklung des Vertrages befristet gespeichert und ist nicht über das Internet abrufbar. Die AGB können auf unserer Webseite aufgerufen und per PDF-Download gespeichert werden. Die Daten zur Buchung werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesendet. Wir empfehlen unseren Kunden, selbst für eine dauerhafte Speicherung von Buchungsdaten und Vertragstext zu sorgen. 

2. Zahlungsbedingungen 

Mit dem Zustandekommen des Vertrags, in der Regel also mit Erhalt der Buchungsbestätigung, ist der vereinbarte Reisepreises fällig, der binnen 7 Werktagen, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, zu bezahlen ist. Bei Buchung innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung 1 der Gesamtreisepreis sofort fällig. Für den Fall, dass die vereinbarten Zahlungen auch nach Verzugseintritt nicht vollständig geleistet werden, sind wir zum Rücktritt von dem Reisevertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen berechtigt, es sei denn, es lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. 

3. Leistungen 

Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Reise- bzw. Törnbeschreibungen und auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Grundsätzlich sind mit dem Reisepreis die Bereitstellung einer Segelyacht und des Skippers sowie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen abgegolten. Die Kaution zur Absicherung von für Schäden am Schiff stellen wir ebenfalls für Sie. Leistungen, welche als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. eigenständige Unternehmen vor Ort, Miete von Fahrrädern oder anderen Sportgeräten oder Veranstaltern gebucht und bezahlt werden (z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen, Hotelzimmer usw.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, ergeben sich daraus keine Ansprüche auf Erstattung. 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von der Reisebeschreibung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns nicht beeinträchtigen. Dazu gehören z.B. Wechsel auf ein gleich- oder höherwertiges Schiff, Änderungen fixer Fahrtzeiten und/oder der Routen, die sich aufgrund von nicht vorhersehbarem Hoch- oder Niedrigwasser sowie aus Sicherheits- und Witterungsgründen ergeben können. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist, und die 2 Änderungen nicht nur geringfügig sind. Wir werden dem Reisenden ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Ergeben sich Routen und Zeitpläne nicht bereits aus der Reisebeschreibung, werden sie vom Schiffsführer in Absprache mit den Teilnehmern festgelegt. Abweichungen hiervon, die der Skipper aus seemännischen, nautischen oder ausbildungstechnischen Gründen für erforderliche hält, sind jederzeit möglich, ohne dass hierdurch ein Reisemangel begründet wird. Preiserhöhungen seitens des Veranstalters aufgrund der Erhöhung von zum Beispiel Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sind in Höhe bis 8 % des Reisepreises bis 20 Tage vor Abreise möglich. 

5. Rücktritt durch den Kunden 

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber gem. §651 h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei einem Rücktritt bis 3 Tage vor Ihrem gebuchten Segeltörn wird der komplette Reisepreis erstattet. Bei einem Rücktritt von 2 und weniger Tagen vor Ihrem gebuchten Segeltörn behalten wir eine Stornogebühr von einmalig 100 Euro ein. 

6. Umbuchungen 

Soll bis 3 Tage vor Ihrem gebuchten Segeltörn auf Ihren Wunsch, nach dem Zustandekommen des Reisevertrages, eine Leistungsänderung hinsichtlich des Reisetermins oder des Ortes des Reiseantritts vorgenommen werden (Umbuchung), was eine Änderung des Reisepreises nach sich ziehen kann, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro pro Vorgang. Soll eine Ersatzperson (Dritter) an Stelle eines gebuchten und bestätigten Reisenden in den Reisevertrag eintreten, bedarf es dazu einer Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson für den anteiligen Reisepreis und die durch die Anmeldung der 3 Ersatzperson entstandenen Mehrkosten gesamtschuldnerisch. 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 

Wir sind berechtigt, von dem Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht bekannt und nicht vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, schweres Wetter, unvorhersehbare Einsatzunfähigkeit des Schiffes und Unmöglichkeit des Ersatzes. Wir sind berechtigt, den Törn bis zu 3 Tagen vor Reisebeginn abzusagen und von dem Reisevertrag zurückzutreten, wenn die in der Reisebeschreibung angegebene Mindesteilnehmerzahl (in der Regel 2 Personen) nicht erreicht ist. In diesem Fall hat der Reisende das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem aktuellen Leistungsumfang anzubieten. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis zurück. Weiterhin ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn wir die Durchführung der Reise nach Abmahnung des Reisenden durch den Skipper von Segeln Lago Maggiore , vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder sonst vertragswidrigen Verhaltens des Reisenden nicht (länger) zumutbar ist. In einem solchen Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Ebenso steht uns eine Kündigung frei bei außergewöhnlichen Umständen: wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies kann bei Segelreisen ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Reisende nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten oder fortzusetzen aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen. die Reise nur mit einer Hilfsperson antreten kann, diese aber nicht vorhanden ist. von Nachteil für die Sicherheit oder die ungestörte Reisedurchführung der anderen Reisenden, Mannschaft oder Schiffes ist oder sein könnte. In einem solchen Fall sind wir nicht verpflichtet, den Reisepreis zurück zu zahlen. Kosten und 4 Auslagen für die Ausschiffung und außerplanmäßige Heimreise fallen in einem solchen Fall dem Reisenden zur Last. 

8. Haftung 

Jeder Törn versteht sich als gemeinschaftliche Handlung aller Beteiligten. Alle Teilnehmer nehmen eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko an diesem Törn teil und bilden gemeinsam eine Crew unter Leitung des Skippers der Fa. Segeln-LagoMaggiore. Der Törnteilnehmer versichert, dass er körperlich wie geistig gesund und den Anforderungen eines Segeltörns gewachsen ist, nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und mind. zwanzig Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Reiseveranstalters für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung unserer Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen und der angegebenen Reisedienstleistungen. Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns darauf berufen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden (z.B. Ausflüge, Restaurants, Sportveranstaltungen, Konzert- und Theaterveranstaltungen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zu dem ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Reisende erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Die Segelyacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Eine Gemeinschaftshaftung der Crew für Schiffschäden findet nicht statt. Eine Unfallversicherung für die an Bord befindlichen Personen besteht nicht. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Haftung persönlichen Eigentums sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden werden nicht übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schäden, die unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen verursacht werden, ausschließlich zu Lasten des Verursachers gehen. Für Schäden, deren Verursacher feststeht, haftet grundsätzlich der Verursacher selbst. Wir haften nicht für Sachschäden und Verlust, soweit die Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, insbesondere nicht an persönlicher Ausrüstung und an persönlichem Gepäck. Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäck-Versicherung 5 abzuschließen. Personen- und Sachschäden, die gewalt- oder alkoholbedingt bzw. unter Einfluss von Drogen verursacht werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Verursachers. Sollte der Verursacher nicht leistungswillig oder leistungsfähig sein, verpflichtet sich der Charterer unabhängig von der Dauer einer endgültigen zivilrechtlichen Feststellung der Verursachung zur vorläufigen Regulierung eines eingetretenen Schadens gegenüber dem Vercharterer spätestens binnen eines Monats nach Zugang der Schadenanzeige des Vercharterers bis zur nachträglichen Feststellung der Schadenszurechnung und endgültigen Regulierung derselben. 9. Mitwirkungspflichten des Reisenden Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an uns oder den Skipper mitzuteilen. Den Anordnungen des Bordpersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten, um die Sicherheit und damit den reibungslosen Verlauf des Segeltörns zu gewährleisten. Alle Teilnehmer sind zur Einhaltung der Bordordnung verpflichtet. Das Rauchen unter Deck ist strengstens verboten. An Bord besteht aus Sicherheitsgründen striktes Alkohol- und Drogenverbot. Der Skipper ist berechtigt, Personen, die aus seiner Sicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehend wirken oder Gewalt gegen Sachen oder Personen ausüben, den Zutritt zum Schiff zu verweigern bzw. vor oder während des Törns von Bord der Yacht zu verweisen. Die Entscheidung ist unanfechtbar und berechtigt den Charterer nicht zu Schadenersatz. 

Sie erreichen uns Montag bis Samstag telefonisch von 13:30 bis 18 Uhr unter +49 176/31252242 sowie

 per eMail an: info@segeln-lagomaggiore.eu 

Bitte informieren Sie außerdem an Ort und Stelle den Schiffsführer. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Schiffsführer oder Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 

10. Geltendmachung von Ansprüchen 

Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651 m bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach §651 n Schadensersatz zu verlangen.  

11. Verjährung 

Der Reisende und Segeln Lago Maggiore, vereinbaren für vertragliche Ansprüche aus angezeigten Mängeln eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, die (BGB § 651 i und j). Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. 

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsvorschriften 

Der Reisende ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch den Reiseveranstalter schuldhaft falsch informiert. Wir verweisen auf die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweisen auf reisemedizinische Empfehlungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben. 

13. Informationen zur Alternativen Streitbeilegung 

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform kann unter dem folgenden Link erreicht werden: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 

14. Datenschutz 

Der Reisende erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Videograph verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

15. Nutzung- und Urheberrecht 

Segeln-LagoMaggiore steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen der jeweiligen Reiseveranstaltung, durch den Veranstalter gefertigten Bildmaterial zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Veranstalter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Videos/Fotos auf den Reisenden. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Video/Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Videos/ Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Reisenden grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Videos/Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Urhebers erfolgen. Dies gilt auch für Video & Bilddateien, welche durch den Reisenden oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Erteilt der Veranstalter die Genehmigung zu einer Verwertung der Video & Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Videos/Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Videographen zum Schadensersatz. 

16. Salvatorische Klausel 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. 

17. Allgemeines 

Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen. Ebenso wie der Abschluß anderer Versicherungen wie der privaten Unfall und anderer Zusatzversicherungen. Der Reisende kann Segeln Lago Maggiore, nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Segeln Lago Maggiore gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Segeln Lago Maggiore (Sitz des Unternehmens) Deutschland. Es gilt das Deutsche Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf  beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 

Stand: April 2024