Yacht-Charter & Boat Rental

Yacht Charter Lago Maggiore

Erlebnissegeln auf dem Lago Maggiore.
Entdecke den See aus einer neuen Perspektive und spüre die Freiheit des Segelns zwischen beeindruckendem Alpenpanorama und mediterranem Flair – auf einem der schönsten Segelreviere Europas.
Unsere Beneteau First 30E, ist ein ehemaliger IOR Racer der legendären Half Ton Klasse. Sie ist sehr leicht, schnell, wendig und ist dennoch sehr gutmütig.
Der Innenraum ist komfortabel und bietet genügend Platz für 6 Übernachtungsgäste. Sie verfügt über eine Küche mit Kühlschrank, einen Zweiflamen Spiritus Kocher und Geschirr.
Ein elektrisches WC.
120 Liter Frischwasser.
Lattengroß und Rollgenua von 2026.
Sie ist der perfekte Racer/Cruiser für ambitionierte Segler die es sportlich mögen, aber genauso für Familien die eine schöne uns sichere Zeit an Bord verbringen möchten.
Von unserem Liegeplatz in Cannero Riviere, könnt ihr den Lago Maggiore erkunden und die schönsten Plätze ansteuern.

Verfügbarkeit prüfen

Charter-Details:

Wochenend-Charter Wochen-Charter

Freitag 18:00 bis Sonntag 18:00
Samstag 18:00 bis Freitag 18:00

Preisliste

Nebensaison: (01.03. – 31.05. & 15.09. – 15.11.) Wochenende: 490 € Woche: 1.190 € Hauptsaison: (01.06. – 15.09.) Wochenende: 590 € Woche: 1.800 € Wintersaison: (16.11. – 28.02.) Wochenende: 390 € Woche: 890 €

Ausstattung

2 Doppelkojen + 1 Doppelbett Pantry mit Spiritus Kochfeld Kompressorkühlschrank Elektrisches WC

28821 Cannero Riviera VB

Ja. Als Befähigungsnachweis bestehen wir auf den Besitz eines Sportbootführerscheines für den Geltungsbereich Binnengewässer. 

  • Endreinigung 100 € (+50 € zusätzlich bei Haustieren)
  • Wäschepaket 20 € pro Person (Bettwäsche + Handtücher)
  • Kraftstoff Diesel Pauschale 50 € (Das eigenmächtige nachfüllen von Kraftstoff durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt) 

Wir erheben eine Kaution von 1000 € welche im Voraus bei Buchung zu hinterlegen ist. 

Die Segelyacht ist Haftpflicht und Vollkasko versichert.

Absolut kein Problem. Euer Vierbeiner ist bei uns sehr willkommen. Einzig für die Endreinigung berechnen wir 50 € zusätzlich.

Wir treffen uns direkt am Bootssteg. Wo genau, findet ihr auf der Startseite ganz unten. Dort findet ihr eine Google Maps Karte mit dem Standort sowie einen Button, der euch eine Parkmöglichkeit anzeigt. Vom Parkplatz aus geht ihr den Treppenabgang hinunter zum See, an der Beach Bar vorbei und am Ufer entlang. In drei Minuten erreicht ihr uns zu Fuß.

Im Folgenden wird die Firma Segeln-Lago Maggiore als „Vercharterer“ und der Kunde als „Mieter“ bezeichnet.

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Charterverträge zwischen dem Vercharterer und dem Mieter.

2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung eines Bootes durch den Vercharterer an den Mieter gemäß der vereinbarten Buchung.

3. Leistungen und Fahrgebiet
Der Vercharterer stellt dem Mieter ein betriebsbereites Boot für die vereinbarte Dauer zur Verfügung.
Die Nutzung des Bootes erfolgt ausschließlich im Fahrgebiet des Lago Maggiore, einschließlich des italienischen und schweizerischen Hoheitsgebiets.
Der Mieter verpflichtet sich, während der Nutzung sämtliche jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere:
die italienischen Vorschriften für die Schifffahrt
die schweizerischen Vorschriften der Binnenschifffahrt
Maßgeblich sind die Vorschriften des jeweiligen Landes, in dessen Hoheitsgebiet sich das Boot aktuell befindet.
Der Vercharterer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Mieter über die erforderlichen Kenntnisse der lokalen Vorschriften verfügt. Die Einhaltung dieser Vorschriften liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters.

4. Mindestalter und Befähigung
Der Mieter bzw. verantwortliche Bootsführer muss mindestens 18 Jahre alt sein und körperlich sowie geistig in der Lage sein, das Boot sicher zu führen.

5. Führerschein und gesetzliche Anerkennung
Der Mieter bzw. Bootsführer ist verpflichtet, im Besitz eines für das jeweilige Fahrgebiet gültigen und anerkannten Befähigungsnachweises zu sein.
Für die Nutzung des Bootes auf dem Lago Maggiore gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes (Italien oder Schweiz), in dessen Hoheitsgebiet sich das Boot befindet.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass:
sein Führerschein in Italien und/oder der Schweiz gültig und anerkannt ist
er die jeweiligen nationalen Vorschriften kennt und einhält
Ein in Deutschland ausgestellter Sportbootführerschein wird in der Regel anerkannt, jedoch ohne Gewähr durch den Vercharterer.
Der Vercharterer übernimmt keine Haftung für:
fehlende oder nicht anerkannte Führerscheine, daraus resultierende Bußgelder, Strafen oder Nutzungsverbote.
Kann der Mieter keinen gültigen, anerkannten Führerschein vorweisen, ist der Vercharterer berechtigt, die Übergabe des Bootes zu verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet
Der vollständige Betrag ist vor Mietbeginn fällig
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vercharterers

7. Kaution
Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von 1.000 € per Überweisung oder in bar bei Übergabe.
Die Kaution dient zur Absicherung von:
Schäden am Boot
Verlust von Ausrüstung
Selbstbehalt der Versicherung
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe.

8. Versicherung und Haftung
Das Boot ist haftpflicht- und kaskoversichert.
Der Mieter haftet:
mit einem Selbstbehalt von 1.000 € pro Schadensfall vollumfänglich bei Schäden durch:
grobe Fahrlässigkeit
Vorsatz
Alkohol- oder Drogeneinfluss
Missachtung gesetzlicher Vorschriften
Nicht versicherte Schäden trägt der Mieter vollständig.

9. Nutzung des Bootes
Untersagt sind:
gewerbliche Nutzung
Untervermietung
Nutzung für Schulungen oder Fahrschule
Teilnahme an Rennen, Regatten und ähnlichen Veranstaltungen
Das Boot darf nur im erlaubten Fahrgebiet genutzt werden.

10. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten
verantwortungsvoll mit Boot und Ausrüstung umzugehen
keine Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss durchzuführen

11. Schäden, Unfälle und Pannen
Bei Schäden, Unfällen oder Störungen ist der Vercharterer unverzüglich zu informieren.
Reparaturen sind nur mit Zustimmung des Vercharterers zulässig.
Der Mieter ist verpflichtet:
alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen
bei Unfällen ein Protokoll anzufertigen

12. Übergabe und Rückgabe
Das Boot wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
Der Mieter bestätigt mit der Übernahme den vertragsgemäßen Zustand, sofern keine Mängel angezeigt werden.
Bei Rückgabe gilt:
das Boot ist vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben
verspätete Rückgaben werden berechnet
Folgeschäden durch Verspätung trägt der Mieter

13. Wetterbedingungen und höhere Gewalt
Bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm ab 8 Bft oder Nordföhn) kann der Vercharterer die Nutzung untersagen oder eine Umbuchung ermöglichen.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei:
Regen
Flaute
üblichen Wetterbedingungen

14. Stornierung
Es gelten folgende Stornobedingungen:
bis 21 Tage vor Charterbeginn: 150 €
bis 7 Tage vor Charterbeginn: 50 % des Charterpreises
weniger als 3 Tage vor Charterbeginn: 100 % des Charterpreises
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.

15. Haftung des Vercharterers
Der Vercharterer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Keine Haftung besteht für:
Nutzungsausfall, Folgeschäden, wetterbedingte Einschränkungen, unvorhersehbare Ausfälle

16. Ausfall des Bootes
Kann das Boot aus unvorhersehbaren Gründen nicht bereitgestellt werden:
wird eine Ersatzleistung angeboten oder
der gezahlte Betrag erstattet
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht, soweit zulässig.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vercharterers in Deutschland, sofern gesetzlich zulässig.

18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand 2026

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